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   BGH, 21.03.1961 - 1 StR 14/61   

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BGH, 21.03.1961 - 1 StR 14/61 (https://dejure.org/1961,6341)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1961 - 1 StR 14/61 (https://dejure.org/1961,6341)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1961 - 1 StR 14/61 (https://dejure.org/1961,6341)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener Notzucht in Tateinheit mit Entführung - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Ablehnung eines Beweisantrages

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 25.09.1951 - 1 StR 464/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses über die Ausschließung der

    Auszug aus BGH, 21.03.1961 - 1 StR 14/61
    Es reicht daher nicht etwa aus, daß der Ausschließungsgrund aus dem Sachzusammenhang hervorgeht (u.a. RGSt 25, 248, 249; RGZ 128, 216; BGHSt 1, 334; 2, 56) [BGH 21.12.1951 - 2 StR 333/51]; vielmehr muß jeder Ausschließungsbeschluß hinsichtlich der Begründung aus sich selbst heraus verständlich sein.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (u.a. BGHSt 1, 334, 336 [BGH 25.09.1951 - 1 StR 464/51]; 2, 56, 58 [BGH 21.12.1951 - 2 StR 480/51]; 4, 279 [BGH 28.04.1953 - 1 StR 158/53]; vgl. auch 7, 218, 219 ff) bedeutet die Verletzung des § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG einen unbedingten Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 6 StPO, so daß das Urteil, soweit es sich gegen Schneider richtet, aufgehoben werden muß, ohne daß zu prüfen ist, ob das Urteil auf dem Fehler beruhen kann.

  • BGH, 21.12.1951 - 2 StR 480/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.03.1961 - 1 StR 14/61
    Es reicht daher nicht etwa aus, daß der Ausschließungsgrund aus dem Sachzusammenhang hervorgeht (u.a. RGSt 25, 248, 249; RGZ 128, 216; BGHSt 1, 334; 2, 56) [BGH 21.12.1951 - 2 StR 333/51]; vielmehr muß jeder Ausschließungsbeschluß hinsichtlich der Begründung aus sich selbst heraus verständlich sein.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (u.a. BGHSt 1, 334, 336 [BGH 25.09.1951 - 1 StR 464/51]; 2, 56, 58 [BGH 21.12.1951 - 2 StR 480/51]; 4, 279 [BGH 28.04.1953 - 1 StR 158/53]; vgl. auch 7, 218, 219 ff) bedeutet die Verletzung des § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG einen unbedingten Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 6 StPO, so daß das Urteil, soweit es sich gegen Schneider richtet, aufgehoben werden muß, ohne daß zu prüfen ist, ob das Urteil auf dem Fehler beruhen kann.

  • BGH, 08.06.1955 - 3 StR 163/55

    Lustmord

    Auszug aus BGH, 21.03.1961 - 1 StR 14/61
    Im übrigen hat das Gericht den zugunsten des Angeklagten sprechenden Umständen und auch dem Gedanken seiner späteren Wiedereingliederung (vgl. hierzu BGHSt 7, 353, 355 f) [BGH 08.06.1955 - 3 StR 163/55] dadurch Rechnung getragen, daß sie von der in § 106 Abs. 1 JGG vorgesehenen Möglichkeit der Umwandlung einer zeitlichen Zuchthaus- in eine gleich hohe Gefängnisstrafe Gebrauch gemacht hat.
  • BGH, 28.04.1953 - 1 StR 158/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.03.1961 - 1 StR 14/61
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (u.a. BGHSt 1, 334, 336 [BGH 25.09.1951 - 1 StR 464/51]; 2, 56, 58 [BGH 21.12.1951 - 2 StR 480/51]; 4, 279 [BGH 28.04.1953 - 1 StR 158/53]; vgl. auch 7, 218, 219 ff) bedeutet die Verletzung des § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG einen unbedingten Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 6 StPO, so daß das Urteil, soweit es sich gegen Schneider richtet, aufgehoben werden muß, ohne daß zu prüfen ist, ob das Urteil auf dem Fehler beruhen kann.
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 21.03.1961 - 1 StR 14/61
    Die Rüge ist unzulässig, weil sie entgegen der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO weder den Inhalt des Beweisantrags noch denjenigen des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses in einer aus der Rüge selbst verständlichen Weise mitteilt (vgl. BGHSt 3, 213, 214) [BGH 14.10.1952 - 2 StR 306/52].
  • BGH, 08.04.1957 - GSSt 3/56

    Berücksichtigung außertatbestandsmäßiger Schadensfolgen

    Auszug aus BGH, 21.03.1961 - 1 StR 14/61
    Vgl. hierzu auch die Entscheidung BGHSt 10, 259, wonach dem Täter bei schuldhafter Herbeiführung einer Gefahrenlage, aus der unbestimmte außertatbestandsmäßige Schadenfolgen entspringen können, diese Gefahrenlage - wie auch die tatsächlich aus ihr erwachsenen Schadensfolgen - strafschärfend zugerechnet werden darf.
  • BGH, 06.03.1951 - 1 StR 68/50

    Umfang der Nachprüfbarkeit der Strafzumessung durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BGH, 21.03.1961 - 1 StR 14/61
    Der Fall liegt daher anders als jener, der dem von der Revision angeführten Urteil des erkennenden Senats 1 StR 68/50 vom 6. März 1951 (BGHSt 1, 51) zugrunde lag: Dort hatte der Vorsitzende einen von dem Angeklagten selbst vor der Hauptverhandlung gestellten Beweisantrag - unzulässigerweise - ausdrücklich abgelehnt , weil die Richtigkeit der zu beweisenden Tatsache unterstellt werde.
  • BGH, 21.12.1951 - 2 StR 333/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.03.1961 - 1 StR 14/61
    Es reicht daher nicht etwa aus, daß der Ausschließungsgrund aus dem Sachzusammenhang hervorgeht (u.a. RGSt 25, 248, 249; RGZ 128, 216; BGHSt 1, 334; 2, 56) [BGH 21.12.1951 - 2 StR 333/51]; vielmehr muß jeder Ausschließungsbeschluß hinsichtlich der Begründung aus sich selbst heraus verständlich sein.
  • BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.03.1961 - 1 StR 14/61
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (u.a. BGHSt 1, 334, 336 [BGH 25.09.1951 - 1 StR 464/51]; 2, 56, 58 [BGH 21.12.1951 - 2 StR 480/51]; 4, 279 [BGH 28.04.1953 - 1 StR 158/53]; vgl. auch 7, 218, 219 ff) bedeutet die Verletzung des § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG einen unbedingten Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 6 StPO, so daß das Urteil, soweit es sich gegen Schneider richtet, aufgehoben werden muß, ohne daß zu prüfen ist, ob das Urteil auf dem Fehler beruhen kann.
  • BGH, 19.06.1956 - 5 StR 169/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.03.1961 - 1 StR 14/61
    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in den richtveröffentlichten Entscheidungen 5 StR 169/56 vom 19. Juni 1956 und 5 StR 628/57 vom 4. Februar 1958, welche die Verurteilung von Sittlichkeitsverbrechen an Kindern betreffen, ausgesprochen, bei der Strafzumessung könne zuungunsten des Angeklagten schon die Möglichkeit verwertet werden, daß durch solche Sittlichkeitsverbrechen schwere seelische Schäden des Opfers entstehen; ob solche Schäden im Einzelfall schon eingetreten seien, sei ohne Belang.
  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 428/59

    Rechtsmittel

  • RG, 07.04.1930 - VIII 45/30

    Liegt schon dann eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des

  • RG, 12.04.1894 - 761/94

    Inwieweit ist es zulässig, Gerichtsbeschlüsse, die in der Hauptverhandlung gefaßt

  • BGH, 05.05.1953 - 1 StR 192/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.02.1958 - 5 StR 628/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.06.1956 - 1 StR 142/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.03.1962 - 1 StR 554/61
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  • BGH, 17.11.1969 - 1 StR 468/69

    Verpflichtung der Jugendkammer bei Verkündung des Beschlusses des Ausschlusses

    Damit ist der zwingende Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO gegeben (BGHSt 1, 334 ff; BGH Urt. v. 21. März 1961 - 1 StR 14/61); daß sich der Grund für die Ausschließung der Öffentlichkeit aus den Umständen ergibt, genügt nicht (BGHSt 2, 56 ff).
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